Bundesdatenschutzbeauftragter: psychische Erkrankungen in elektronischer Patientenakte (ePA) geben Anlass zur Diskriminierung

Bundesdatenschutzbeauftragter: psychische Erkrankungen in elektronischer Patientenakte (ePA) geben Anlass zur Diskriminierung 

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Feststellung von Bundesdatenschutzbeauftragtem Ulrich Kelber, dass Psychotherapeutische Daten nichts in der ePA zu suchen haben.

Bonn, 16.11.2023 – In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) äußerte Ulrich Kelber datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der zwangsweisen Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland. Er sagte unter anderem: „Es liegt auf der Hand, dass das automatische Befüllen mit besonders schutzwürdigen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Gerichtliche Auseinandersetzungen werden also nicht auf sich warten lassen.“ Zu den besonders schutzwürdigen Daten zählt Kelber auch Daten zu psychischen Erkrankungen. 

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint dazu: „Wir hatten mehrfach Professor Kelber bei uns zu Gast und haben ihm unsere Bauchschmerzen bei der zwangsweisen Befüllung der ePA mit psychotherapeutischen Daten geschildert. Es freut uns sehr, dass Ulrich Kelber unsere Bedenken teilt.“ Adler führt weiter dazu aus: „Für manche Politiker sind Daten aus einer Psychotherapie so etwas wie Dioptrien-Werte vom Augenarzt. Glücklicherweise ist Professor Kelber hier wesentlich aufgeklärter und kann dank seiner fachlichen Expertise ein gut begründetes Urteil abgeben. Und er bietet Lösungsvorschläge an, wie eine ePA datenschutzrechtlich funktionieren kann. Wir hoffen, dass seine Kassandrarufe gehört werden.“ 

Im weiteren Verlauf des RND-Interviews weist Ulrich Kelber darauf hin: „Als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz sind wir gesetzlich verpflichtet einzugreifen, wenn der vorgeschriebene Schutzstandard nicht eingehalten und damit europäisches Recht verletzt wird. Bieten die Krankenkassen das jetzt geplante Verfahren künftig an, werden wir voraussichtlich von unseren Abhilfemaßnahmen nach Datenschutzgrundverordnung Gebrauch machen müssen. Das kann bis zur Untersagung der Datenverarbeitung reichen.“

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hält weiterhin fest an seiner Ablehnung der ePA in seiner jetzigen Form. Adler stellt fest: „Der von Ulrich Kelber geschilderte „gläserne Versicherte“ ist weder im Sinne unserer Patienten noch im Sinne der Psychotherapeuten. Wir müssen diesem Unsinn ein Ende bereiten. Die Gesundheitspolitiker sollten sich von Experten beraten lassen, die etwas von ihrem Handwerk verstehen und die angestrebte Digitalisierung rechtskonform umsetzen können. Professor Kelber ist da sicher ein guter Ansprechpartner.“

Pressemitteilung herunterladen